Aktuelles

10. Dezember 2022

Erfolgreiche Spendenaktion zum Praxisjubiläum Osteopathie Schmidt

Anlässlich des 10jährigen Jubiläums der Osteopathie Praxis Schmidt veranstalteten Jasna und Kai Schmidt eine Spendenaktion für den Backnanger Kinder-und Jugenddhospizdienst Sternentraum. Durch die gesamten Einnahmen eines Arbeitstages, sowie Spenden von vielen Patienten und der BB Bank Karlsruhe konnten unglaubliche 4.039,72€ dem Vorstand des Sternentraums, Jürgen Müller, übergeben werden. Die Osteopathie Praxis Schmidt bedankt sich für die rege Teilnahme und wünscht eine wundervolle Weihnachtszeit, sowie einen guten Start ins neue Jahr.
10. Oktober 2022

Forschung: Osteopathie hilft gegen Rückenschmerzen während und nach der Schwangerschaft

Osteopathie hilft bei Rückenschmerzen während und nach einer Schwangerschaft – den klinisch relevanten Nutzen beweist eine Übersichtsstudie, die 2017 im englischen Fachjournal Journal of Bodywork and Movement Therapies veröffentlicht wurde. Auch in einer neuen kleineren Studie wird die positive Wirkung der Osteopathie mit statistisch signifikanten, klinisch relevanten Ergebnissen bestätigt. Mehr dazu findest hier: https://www.osteopathie.de/news-vodnews—-6029-1-news_gelesen
1. Oktober 2022

10 jähriges Praxisjubiläum – 5 Jahre im Herzen Backnangs

10 jähriges Praxisjubiläum – 5 Jahre im Herzen Backnangs Unsere Spendenaktion Kinder- und Jugendhospiz “Sternentraum” IBAN: DE36 6029 1120 0000 0090 24 BIC: GENODES1VBK Volksbank Backnang eG Verwendungszweck: Praxisjubiläum Schmidt Osteopathie
30. September 2022

01.10.2022 Corona-Schutzmaßnahmen

Das neue Gesetz regelt in Artikel 1 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und in Artikel 2 Änderungen des fünften und dritten Buches Sozialgesetzbuch (sowie in weiteren Artikeln weitere Änderungen des elften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze). Demnach dürfen Patienten vom 01. Oktober bis zum 07. April Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, also auch Osteopathiepraxen, nur betreten, “wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.” Für Therapeuten und Mitarbeiter gilt diese Regelung nicht. Kinder unter 6 Jahren benötigen keine Maske. Kinder ab dem 6. Lebensjahr können einen Mundnasenschutz verwenden.
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