Ende der Maskenpflicht

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Ende der Maskenpflicht

Gemäß Infektionsschutzgesetz besteht ab 08.04.2023 auch für Patient:innen und Besucher:innen nicht mehr die Pflicht, beim Betreten von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen.

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