AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Information zur Behandlungskostenübernahme durch Ihre Versicherung:

Ob und in welcher Höhe Rechnungen von Ihrer Versicherung erstattet werden, hängt vom gewählten Tarif bei Ihrer Versicherung ab.
Wir empfehlen Ihnen dies bereits im Vorfeld mit Ihrer Versicherung abzuklären.

Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit, einer medizinisch-wissenschaftlichen Anerkennung der durchgeführten Therapien und Diagnostik oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder Krankenversicherungen, wird der Rechnungsbetrag in voller Höhe fällig.

Berechnungsgrundlage für unser Honorar:
Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
– wir rechnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Es wird ein Mindestsatz von 85 € je Therapieeinheit vereinbart.

Vertragsschluss und Vereinbarung über Absage von Terminen:

Vertragsschluss
Als Patient schließen Sie mit Schmidt Osteopathie einen Behandlungsvetrag (Dienstvertrag i.S.d. §§ 611-630 BGB), der Schmidt Osteopathie zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen
um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient einen Termin reserviert und dieser anschließend durch Schmidt Osteopathie bestätigt wird.

Absage von Terminen
Vereinbarte Termine sind verbindlich, da die Zeit nur für Sie als Patienten reserviert wird.
Bitte sagen Sie Termine, die nicht wahrgenommen werden können, frühzeitig ab.
Spätestes jedoch 24 Stunden vor dem Termin.
Nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

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