AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Information zur Behandlungskostenübernahme durch Ihre Versicherung:

Ob und in welcher Höhe Rechnungen von Ihrer Versicherung erstattet werden, hängt vom gewählten Tarif bei Ihrer Versicherung ab.
Wir empfehlen Ihnen dies bereits im Vorfeld mit Ihrer Versicherung abzuklären.

Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit, einer medizinisch-wissenschaftlichen Anerkennung der durchgeführten Therapien und Diagnostik oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder Krankenversicherungen, wird der Rechnungsbetrag in voller Höhe fällig.

Newsletter-Anmeldung und PDF-Downloads

  1. Newsletter-Anmeldung und PDF-Downloads
    Durch die Anmeldung zum Newsletter oder den Download einer PDF-Datei und Angabe von Namen und E-Mail-Adresse willigen Sie ein, dass wir diese Daten automatisch unserem Newsletter hinzufügen. Dadurch erhalten Sie regelmäßig Informationen zu Neuigkeiten, Angeboten und Veranstaltungen.
  2. Abmeldung vom Newsletter
    Sie können sich jederzeit über den Abmeldebutton am Ende jeder Newsletter-E-Mail wieder vom Newsletter abmelden. Ihre Daten werden dann aus dem Verteiler entfernt.
  3. Datenschutz
    Wir behandeln Ihre persönlichen Daten vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Mit der Anmeldung zum Newsletter oder dem Download einer PDF-Datei erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.

Berechnungsgrundlage für unser Honorar:
Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
– wir rechnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Es wird ein Mindestsatz von 85 € je Therapieeinheit vereinbart.

Vertragsschluss und Vereinbarung über Absage von Terminen:

Vertragsschluss
Als Patient schließen Sie mit Schmidt Osteopathie einen Behandlungsvetrag (Dienstvertrag i.S.d. §§ 611-630 BGB), der Schmidt Osteopathie zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen
um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient einen Termin reserviert und dieser anschließend durch Schmidt Osteopathie bestätigt wird.

Absage von Terminen
Vereinbarte Termine sind verbindlich, da die Zeit nur für Sie als Patienten reserviert wird.
Bitte sagen Sie Termine, die nicht wahrgenommen werden können, frühzeitig ab.
Spätestes jedoch 24 Stunden vor dem Termin.
Nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

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